Die wichtigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht: Was sie ist, wann sie wichtig wird und wie Du sie erstellst.

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person Deines Vertrauens dazu, Dich im Fall von psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung zu vertreten.
Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht kannst Du entscheiden, wer und zu welchem Umfang diese Person Dich im Notfall bei folgenden Themen vertreten darf:
Ja. Seit 2023 gilt das Notvertretungsrecht. Das bedeutet, dass Verheiratete ihre Partnerin oder ihren Partner in akuten Krankheitssituationen vertreten können. Dieses Recht gilt allerdings nur für Entscheidungen im medizinischen Bereich und ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. Es empfiehlt sich daher, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, um für längere Zeiträume und auch andere Lebensbereiche eine gesetzliche Vertretung zu bestimmen.
Niemand ist dazu verpflichtet, eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Manche Menschen haben niemanden, der oder dem sie dieses Dokument ausstellen möchten, andere denken nicht gerne an Notfallszenarien.
Erlauben es die Umstände jedoch, ist es ratsam, sich um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern. Denn: Solltest Du in die Lage kommen, dass Du Dich selbst nicht mehr vertreten kannst und Du im Voraus keine Vorsorgevollmacht ausgestellt hast, kann ein gerichtliches Verfahren eröffnet werden, bei dem das Gericht eine gesetzliche Vertreterin oder einen Vertreter bestimmt. Das müssen dann nicht unbedingt nahe Bekannte oder Angehörige sein.
Das allerwichtigste Kriterium bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist Vertrauen. Das Dokument vergibt die Entscheidungsmacht für viele wichtige Aspekte des Lebens. Die sollte man nicht leichtsinnig erteilen.
Es ist möglich, eine Vollmacht nur für bestimmte Bereiche zu erteilen, oder mehrere Menschen miteinzubeziehen. So kann man zum Beispiel die Themenbereiche unter mehreren Menschen aufteilen, oder festlegen, dass mehrere Menschen zusammen entscheiden müssen.
Um eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, genügt es zunächst, ein Formular auszufüllen. Wir haben eines am Ende dieses Artikels verlinkt. Diese Urkunde sollte dann an einem Ort aufbewahrt werden, den die bevollmächtigte Person kennt, sodass sSie im Ernstfall von der Vollmacht Gebrauch machen kann. Es ist auch möglich, die Urkunde der Person direkt auszuhändigen. Dabei ist allerdings wichtig, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht nur im Bedarfsfall nutzt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Vollmachtsurkunde einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung zu übergeben. Diese Person muss sie der bevollmächtigten Person im Bedarfsfall aushändigen.
Du kannst die Vorsorgebevollmächtigung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schreibt dazu: "Wird ein Betreuungsgericht um eine Betreuerbestellung gebeten, kann es dort nachfragen und erhält so die Auskunft, dass eine andere Person bevollmächtigt wurde. Die Vollmachtsurkunde selbst wird nicht beim Vorsorgeregister eingereicht. Sie wird dort nicht verwahrt."
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nur erforderlich, wenn auch Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftsrechtliche Verfügungen möglich sein sollen.
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Häufige Anlässe sind:
Die Widerrufung muss immer schriftlich erfolgen. Am besten sendet man das Widerrufsdokument per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Falls die Zustellung nicht möglich ist, kann man beim Amtsgericht eine "Kraftloserklärung durch öffentliche Bekanntmachung" beantragen. Bei einer notariellen Vollmacht ist es außerdem ratsam, auch den Widerruf notariell beurkunden zu lassen. Außerdem müssen alle Ausfertigungen und Kopien der Vorsorgevollmacht von der bevollmächtigten Person zurückgefordert werden. Das verhindert, dass diese die Vollmacht weiterhin nutzen kann. Zusätzlich sollten alle Stellen, die von der Vorsorgevollmacht Kenntnis haben, benachrichtigt werden. Das können zum Beispiel Banken und Kreditinstitute sein, oder Versicherungen, Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser, Behörden und Pflegeeinrichtungen.
Wichtig:
Jede Bevollmächtigung kann einzeln widerrufen werden.
Eine bevollmächtigte Person kann nicht die Vollmacht einer anderen Bevollmächtigten widerrufen, auch wenn beide eine Generalvollmacht besitzen.
Die Bevollmächtigten sind grundsätzlich gleichberechtigt und unabhängig voneinander handlungsfähig.
Wenn Du bereits geschäftsunfähig bist, kannst Du die Vollmacht nicht mehr selbst widerrufen. In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:
Bestellung eines Kontrollbetreuers durch das Betreuungsgericht
In schwerwiegenden Fällen kann das Betreuungsgericht eine Vollmachtsentziehung anordnen, wenn dies zum Wohl der betroffenen Person erforderlich ist.
Die Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche. Zum Beispiel, ob im Ernstfall lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die Dich in vielen Lebensbereichen vertreten kann, falls Du selbst nicht geschäftsfähig bist. Das bedeutet auch, dass die bevollmächtigte Person Ddeine Wünsche aus der Patientenverfügung durchsetzen kann. Im besten Fall ergänzen sich die beiden Dokumente also.
Quellen:
https://www.bmjv.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht_node.html
Tool zur Online-Erstellung: https://www.verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/onlinevorsorgevollmacht-jetzt-kostenlos-erstellen-und-vorsorgen-76131
Vorsorgeregister: www.vorsorgeregister.de
Muster-Formulare: https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung
Muster für Widerrufsschreiben:
https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html