Von Wohnsituation bis Unterhalt: Ein kompakter Überblick über die wichtigsten organisatorischen Punkte bei einer Scheidung mit Kindern.

Eine Trennung oder Scheidung mit Kindern stellt Dich nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Plötzlich müssen viele praktische Fragen geklärt werden: Wo leben die Kinder künftig? Wie wird das Kindergeld geregelt? Wer zahlt welchen Unterhalt und wie läuft das mit Behörden und Anträgen?
Dieser Artikel gibt Dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten organisatorischen Punkte bei einer Scheidung mit Kindern. Er soll Dir Orientierung bieten, typische Fragen beantworten und Dir helfen, die nächsten Schritte strukturiert anzugehen.
Zunächst müsst Ihr entscheiden, wo Eure Kinder zukünftig leben und wie Ihr die Bertreuung aufteilt. Hier wird nach verschiedenen Modellen unterschieden. Die wichtigsten sind:
Wenn Ihr Euch für das Wechselmodell entschieden habt, bleibt die Frage, wo die Kinder gemeldet werden. Eine Meldung an zwei Wohnorten ist nicht möglich, daher ist zentral, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Das Bundesverwaltungsgericht spricht hierbei vom „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" (BVerwG, Urteil v. 30.9.2015, Az. 6 C 38/14). Je nachdem, wo dieser festgemacht wird, sollte auch die Meldeadresse der Kinder sein. Entscheidend für den Schwerpunkt können unter anderem die Nähe der Wohnung zur Schule der Kinder sein oder wo die Kinder stärker sozial eingebunden sind. Kommt es hier zu Streitigkeiten, entscheidet im Zweifel das Familiengericht.
Wenn Ihr als Eltern vor der Trennung schon das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder hattet, bleibt es nach einer Trennung grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht. Hierbei werden alltägliche Entscheidungen durch das betreuende Elternteil allein getroffen. Grundlegende Fragen, etwa Schulwahl, medizinische Eingriffe oder ein Umzug, müssen von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden. Elternvereinbarungen beziehungsweise Vollmachtserteilungen für einzelne Regelungen sind möglich und können manche Konflikte vermeiden.
Dieser Bereich ist häufig der konfliktträchtigste und zugleich der wichtigste. Grundsätzlich gilt: Beide Eltern sind für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den sogenannten Naturalunterhalt. Dazu gehören: Wohnen, Essen, Kleidung, sowie alltägliche Ausgaben. Der andere Elternteil erfüllt seine Pflicht meist durch den sogenannten Barunterhalt, also eine monatliche Geldzahlung.
Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes.
Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle. Sie legt Mindest- und Regelbeträge fest.
Vom Tabellenbetrag wird in der Regel das halbe Kindergeld abgezogen, da dieses beiden Eltern zusteht, dazu unten mehr. Der Unterhalt ist dynamisch: Ändert sich das Einkommen oder das Alter des Kindes, kann sich auch der Unterhaltsbetrag ändern.
Unterhaltspflichtige müssen nicht ihr gesamtes Einkommen abgeben. Der sogenannte Selbstbehalt soll das Existenzminimum sichern. Wenn Dein Einkommen darunter liegt, kann der Unterhalt reduziert werden, fällt aber nicht automatisch weg.
Das Kindergeld erhält meist der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Beim Barunterhalt wird es wie folgt berücksichtigt:
Beim Wechselmodell leisten beide Eltern Naturalunterhalt. Zusätzlich kann ein Ausgleichsbetrag fällig sein, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind. Hier sind individuelle Berechnungen üblich, denn pauschale Lösungen gibt es kaum.
Nicht alle Kosten sind im normalen Unterhalt enthalten. Mehrbedarf bezeichnet regelmäßige und vorhersehbare Kosten wie Nachhilfe, Betreuung oder Krankenversicherungsbeiträge. Sonderbedarf bezeichnet unregelmäßige Kosten wie Klassenfahrten, Zahnspangen oder größere medizinische Ausgaben. Nach §1606 Abs. 3 Satz 1 BGB tragen beide Elternteile die Kosten für Mehrbedarf und Sonderbedarf anteilig nach ihrem Einkommen. Das gilt also auch für den betreuenden Elternteil, nicht nur für den Barunterhaltspflichtigen.
Wer ein Kind überwiegend betreut, kann zudem Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Der Anspruch gilt: „solange und soweit von dem geschiedenen Ehegatten wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann" (§ 1570 Absatz 1 BGB). Der Unterhalt soll sicherstellen, dass Du Dich in den ersten Jahren ausreichend um das Kind kümmern kannst. Die Dauer hängt vom Alter des Kindes und der Betreuungssituation ab, wird aber mindestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt.
Für Dein Kind gilt meist: Es ist bei dem Elternteil versichert, bei dem es überwiegend lebt. Bist Du gesetzlich versichert, ist Dein Kind in der Regel kostenlos mitversichert. Bist Du privat versichert, braucht auch Dein Kind normalerweise eine private Krankenversicherung, in bestimmten Sonderfällen gibt es aber Ausnahmen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung des Kindes kommen zusätzlich zum Kindesunterhalt hinzu und sind vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu tragen. Dieser kann die Beiträge jedoch von seinem Einkommen abziehen, was den Unterhalt mindern kann. Betreut Ihr Euer Kind etwa zu gleichen Teilen, werden die Versicherungskosten üblicherweise zwischen Euch aufgeteilt.
Nach einer Trennung ändern sich auch Deine steuerlichen Rahmenbedingungen: Du erhältst in der Regel eine andere Steuerklasse, was sich auf Deine monatliche Lohnsteuer auswirkt und potenziell zu weniger Abzug vom Gehalt führt. Alleinerziehende können zusätzlich in Steuerklasse II wechseln, um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend zu machen, der derzeit 4.260 € im Jahr beträgt und für jedes weitere Kind um 240 € steigt. Dieser Freibetrag mindert Dein zu versteuerndes Einkommen und wird bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Außerdem ändert sich die Verteilung des Kinderfreibetrags: Eltern bekommen grundsätzlich jeweils die Hälfte. Du kannst aber unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt beantragen, dass Dir der volle Kinderfreibetrag zugeordnet wird. Dies geht beispielsweise, wenn Du den überwiegenden Unterhalt und Betreuungsanteil trägst.
Nach einer Trennung oder Scheidung solltest Du Dich auch über staatliche Leistungen informieren, die Dich und Dein Kind finanziell unterstützen können. Dazu zählen zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder der Kinderzuschlag. Wichtig: Diese Leistungen werden nicht automatisch gezahlt, sondern müssen aktiv bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Außerdem sind sie häufig an bestimmte Einkommensgrenzen oder weitere Voraussetzungen gebunden, daher lohnt es sich, frühzeitig genau zu prüfen, welche Unterstützung für Dich infrage kommt.
Wenn Unterhalt unklar bleibt oder Konflikte eskalieren, können Euch Jugendamt, Mediation oder anwaltliche Beratung helfen, tragfähige Lösungen zu finden, im Interesse der Kinder.