Die halbierte Mutter

Von Corinna Lovens

Warum die sogenannte Mütterrente, ein Zuschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten der Kindererziehung, am Ende oft beim Ex-Mann landet.

Die halbierte Mutter

Es gibt politische Begriffe, die klingen wie eine Entschuldigung. „Mütterrente" ist so ein Wort. Warm. Anerkennend. Versöhnlich fast. Als würde der Staat den Frauen nach Jahrzehnten endlich zuflüstern: Wir haben verstanden. Die Kinder. Die unterbrochenen Erwerbsbiografien. Die Teilzeitjahre. Die unsichtbare Arbeit. Die Nächte. Die Care-Arbeit, auf der diese Gesellschaft ruht wie ein schwerer Schrank auf einem morschen Boden.

Doch hinter dem Begriff verbirgt sich weniger Dankbarkeit als ein juristisches Konstrukt. Und eines der eigentümlichsten Kapitel deutscher Familienpolitik. Denn die sogenannte Mütterrente gehört am Ende oft nicht allein der Mutter. Im Scheidungsfall fällt ein erheblicher Teil dieser Rentenpunkte regelmäßig dem Ex-Ehemann zu.

Man muss diesen Satz mehrmals lesen, um seine ganze Tragweite zu erfassen: Die Frau bringt das Kind zur Welt. Sie reduziert Arbeitszeit. Sie organisiert Arzttermine, Kita-Eingewöhnungen, Kindergeburtstage und Zahnarzttermine. Sie verschiebt Karrieren, verzichtet auf Einkommen, verliert Aufstiegschancen und Altersvorsorge. Der Staat erkennt diese Leistung rentenrechtlich an – um sie im Fall der Scheidung anschließend zur Hälfte an den Mann weiterzureichen.

Juristisch geschieht das im sogenannten Versorgungsausgleich. Was während der Ehe an Rentenanwartschaften erworben wurde, gilt dort als gemeinsame Lebensleistung. Das betrifft Einkommen, Betriebsrenten, Pensionen – und eben auch Kindererziehungszeiten.

Der Gedanke dahinter entstammt einer anderen Epoche der Bundesrepublik: der Vorstellung einer arbeitsteiligen Ehe, in der beide Partner gleichermaßen zum gemeinsamen Lebensmodell beitragen. Der Mann verdient Geld, die Frau kümmert sich um Kinder und Haushalt; beides wird als gleichwertig betrachtet. Das klingt zunächst gerecht. Fast nobel sogar. Doch die Realität moderner Ehen legt eine tiefere gesellschaftliche Schieflage frei. Denn Care-Arbeit ist keineswegs symmetrisch verteilt. Noch immer übernehmen Frauen den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit. Noch immer arbeiten Mütter deutlich häufiger in Teilzeit. Noch immer entstehen Rentenlücken entlang einer alten Geschlechterlinie.

Und dennoch behandelt das Recht die aus dieser Ungleichheit resultierende Rentengutschrift so, als sei sie ein neutral erwirtschafteter Ehegewinn. Der eigentliche Skandal liegt dabei weniger im Gesetzestext als in seiner symbolischen Botschaft. Die Gesellschaft spricht von „Mütterrente", als handele es sich um eine individuelle Anerkennung weiblicher Lebensleistung. Tatsächlich aber betrachtet das Familienrecht diese Leistung nicht als persönlich, sondern als ehegemeinschaftlich erzeugten Vermögenswert. Wie schräg ist das? Die Mutter erhält Rentenpunkte, weil sie wegen der Kinder weniger Erwerbsarbeit leisten konnte — und der Ex-Mann erhält einen Teil dieser Punkte, obwohl seine Erwerbsbiografie möglicherweise gerade deshalb ununterbrochen verlaufen konnte. Viele Frauen erfahren erst während der Scheidung, dass die ihnen zugesprochenen Rentenpunkte keineswegs ausschließlich ihnen gehören.

Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem der deutschen Gleichstellungspolitik: dass sie weibliche Fürsorge zwar symbolisch erhöht, strukturell aber weiterhin als gemeinschaftlich verfügbare Ressource behandelt.

Die Mutter wird geehrt.

Nur eben nicht ganz.

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