Ehevertrag: Das sind die häufigsten Streitpunkte

Von Anna Urban

Wer weiß, welche Themen besonders oft zu Konflikt führen, kann besser vorbereitet sein.

Ehevertrag: Das sind die häufigsten Streitpunkte

Ein Ehevertrag kann viel Klarheit schaffen, doch bestimmte Punkte sorgen häufig für Unsicherheiten oder Konflikte. Wer weiß, welche Themen besonders oft zu Meinungsverschiedenheiten führen, kann besser vorbereitet sein und Lösungen finden, die für beide fair sind. In diesem Artikel zeigen wir Dir die häufigsten Streitpunkte eines Ehevertrags und geben Tipps, wie Ihr sie vorausschauend regeln könnt.

Rückforderung von Schenkungen durch Schwiegereltern (§§ 516 ff. BGB, § 313 BGB)

Ein besonders häufiger Streitpunkt betrifft Schenkungen, etwa Immobilien oder hohe Geldbeträge, die Schwiegereltern dem Ehepaar während der Ehe übergeben. Solche Geschenke erfolgen im Vertrauen darauf, dass die Ehe hält. Scheitert die Ehe früh, fühlen sich Schwiegereltern oft enttäuscht und wollen ihr Geschenk zurück. Die Rechtsprechung erkennt hier den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) an. Das heißt: Die Schenkung war ursprünglich gültig, der Zweck – eine dauerhafte Ehe – ist aber weggefallen. Rückforderungen sind deshalb möglich, meist aber nicht in voller Höhe, sondern anteilig nach der Dauer der Ehe. Gerichte rechnen dabei mit einer angenommenen Lebensdauer oder Nutzungszeit, z. B. 20 bis 25 Jahre. Das bedeutet: Nach einer kurzen Ehe kann fast alles zurückgefordert werden, nach zwanzig Jahren kaum noch etwas.

Zugewinnausgleichsansprüche (§§ 1373 ff. BGB)

Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass Vermögenszuwächse während der Ehe fair geteilt werden. Streit entsteht oft bei der Frage, welche Vermögenswerte zum Anfangs- oder Endvermögen gehören und wie sie bewertet werden sollen, besonders bei Unternehmenswerten, Immobilien oder stillen Reserven. Auch Schulden spielen eine Rolle, da sie den Zugewinn mindern. Ohne klare Vereinbarungen muss das Gericht häufig aufwendige Vermögensaufstellungen und Gutachten erstellen, was teuer und langwierig ist. Eheverträge schaffen hier Klarheit, indem sie z. B. Unternehmenswerte ausnehmen oder Bewertungsmethoden für Immobilien und Beteiligungen festlegen.

Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe (§ 27 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich automatisch durchgeführt. Bei sehr kurzen Ehen kann er jedoch als ungerecht empfunden werden. Nach § 27 VersAusglG kann das Gericht den Ausgleich ausschließen, wenn er grob unbillig wäre – etwa bei nur wenigen Monaten Ehe. Dennoch versuchen viele geschiedene Ehegatten, hier Ansprüche zu stellen. Ein Ehevertrag, der den Versorgungsausgleich anpasst oder ausschließt, sorgt für Planungssicherheit und verhindert teure Streitigkeiten.

Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)

Streit gibt es oft beim nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich gilt die Eigenverantwortung (§ 1569 BGB), gleichzeitig können Ansprüche wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Alter entstehen. Viele versuchen, über den Unterhalt weiterhin am Lebensstandard des anderen teilzuhaben. Konflikte entstehen meist über Höhe und Dauer der Zahlungen. Auch der sogenannte Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB) sorgt für Streit, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung wieder arbeitet, aber weniger verdient. Mit einem Ehevertrag kannst Du hier klare Grenzen setzen oder befristete Zahlungen vereinbaren und so langwierige Prozesse vermeiden.

Nutzung der Ehewohnung und Hausrat (§§ 1568a, 1568b BGB)

Ein häufiger Streitpunkt betrifft die Frage, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wie der Hausrat aufgeteilt wird. Nach § 1568a BGB kann das Gericht einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, etwa zum Schutz der Kinder. Hausrat wird nach Billigkeit verteilt (§ 1568b BGB). Oft gibt es Streit um Möbel, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände. Ohne Vereinbarung müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden. Mit einem Ehevertrag kannst du bereits festlegen, wem die Immobilie gehört und wie der Hausrat aufgeteilt wird, was Konflikt erheblich reduziert.

Schulden und Haftung (§ 421 BGB)

Konflikte entstehen auch bei gemeinsamen Schulden. Haben beide Ehegatten einen Kreditvertrag unterschrieben, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB), das heißt, die Bank kann jeden von beiden für die volle Summe belangen. Im Innenverhältnis können zwar Ausgleichszahlungen vereinbart werden, doch genau hier entstehen oft Streitigkeiten. Eheverträge können klare Quotenregelungen und interne Vereinbarungen schaffen, sodass jeder weiß, wofür er haftet.

Erbschaften und Schenkungen als Sondervermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Erbschaften und Schenkungen fließen grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich ein (§ 1374 Abs. 2 BGB). Probleme tauchen auf, wenn dieses Geld trotzdem in gemeinsames Vermögen investiert wird, etwa für eine Immobilie. Im Scheidungsfall wird dann gestritten, ob das Geld als Sondervermögen anerkannt wird oder nicht. Eheverträge können hier Klarheit schaffen, indem sie ausdrücklich festlegen, dass Erbschaften und Schenkungen unabhängig von ihrer Verwendung Sondervermögen bleiben und nur dem Empfänger oder der Empfängerin gehören.

Rückforderung ehebedingter Zuwendungen (BGHZ 148, 368)

Nicht nur Schwiegereltern, auch Ehegatten selbst können Rückforderungen geltend machen. Es geht um „ehebedingte Zuwendungen" – also größere Leistungen eines Partners, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe erbracht wurden, z. B. Renovierungen oder Investitionen in das Vermögen des anderen. Nach Rechtsprechung können solche Zuwendungen bei Scheidung teilweise zurückgefordert werden, wenn das Behalten beim anderen grob unbillig wäre. Ein Ehevertrag kann klare Regeln für diese Fälle enthalten und Streit vermeiden.

Zugehörige Unterhaltsansprüche aus Betreuungsleistungen (§ 1615l BGB)

Auch wenn es sich um ein familienrechtliches Spezialthema handelt, spielen Ansprüche nach § 1615l BGB bei Trennungen mit Kindern eine große Rolle. Der Paragraf sichert den Unterhalt des betreuenden Elternteils in den ersten drei Lebensjahren des Kindes – unabhängig von der Ehe. Viele geschiedene Eltern versuchen, darüber hinaus Zahlungen zu erhalten, wenn die Betreuung länger dauert. Eheverträge können vorsorglich regeln, dass zusätzliche Zahlungen oder Altersvorsorgeleistungen geleistet werden, um den betreuenden Elternteil abzusichern.

Für ein starkes Leben und gesunde Beziehungen

Ella begleitet dich: mit Denkanstößen, Artikeln und Tipps per Mail.

Mit der Anmeldung stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Du kannst dich jederzeit abmelden.